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Bestattungsgesetze: Saarland hält an Friedhofspflicht fest

Während Rheinland-Pfalz das Bestattungsrecht stark liberalisiert hat, hält das saarländische Sozialministerium weiterhin an der Friedhofspflicht fest. „Auf den Friedhöfen wurden Orte geschaffen, die die Totenruhe schützen und den Angehörigen, aber auch der Öffentlichkeit einen allgemein zugänglichen, zentralen Punkt der Trauer bieten“, teilte das Ministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. „Dieser Schutz kann von einer Privatperson oder privaten Institution nicht so sichergestellt werden, wie dies ein staatlicher Friedhofsträger, im Saarland grundsätzlich die Gemeinden, tut.“

In Rheinland-Pfalz sind alternative Bestattungsformen, Diamanten aus Asche, private Urnenaufbewahrung und Flussbestattungen fortan erlaubt. Das saarländische Sozialministerium erklärte, dass bereits im Jahr 2006 die Tuchbestattung in das saarländische Bestattungsrecht aufgenommen wurde. „Auch ist ab diesem Zeitpunkt bereits eine Naturbestattung in einem Bestattungswald möglich“, erklärte es. „Im Jahr 2021 erfolgte dann eine gänzliche Novellierung des saarländischen Bestattungsgesetzes, welches einen Großteil der nunmehr in Rheinland-Pfalz ins Gesetz aufgenommenen Änderungen bereits enthält.“

„Insbesondere der unsichere Verbleib einer Urne, wenn die Privatperson oder private Institution, in deren Obhut sich die Asche befindet, nicht mehr existieren oder sie das Interesse verloren haben sollten, kann problematisch werden“, erklärte das saarländische Sozialministerium. „Gleiches gilt für den denkbaren Fall, dass Asche einer verstorbenen Person aufgefunden wird und weder eine Zuordnung zu einer verstorbenen Person noch zu dem Totenfürsorgeverpflichteten möglich ist.“ Dies lasse sich nur schwer mit der postmortalen Menschenwürde sowie der Totenruhe vereinbaren.

Eine Umfrage des epd zeigt, dass die meisten Bundesländer weiterhin an der Friedhofspflicht und anderen traditionellen Formen der Bestattung grundsätzlich festhalten. Allerdings nimmt die Zahl an Ausnahmen und Sonderregelungen für persönliche Bestattungswünsche kontinuierlich zu. Neben Sarg- und Feuerbestattungen sind in allen Bundesländern Seebestattungen und Beisetzungen auf Naturfriedhöfen möglich, sofern diese Orte entsprechend ausgewiesen sind