Der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen fordert die zügige Verabschiedung eines verbesserten Landesgesetzes zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Ziel müssten der Ausbau und die Förderung entsprechender Einrichtungen und Angebote sein, erklärte der Paritätische am Dienstag in Neudietendorf. Dazu habe sich Thüringen mit der Istanbul-Konvention verpflichtet.
Bundesweit sei ein Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt zu verzeichnen. Im Ländervergleich liege Thüringen mit einem Plus von 18,1 Prozent an zweiter Stelle. Schon im September habe sich der Sozialausschuss des Landtags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema befasst. Von vielen Anzuhörenden sei dabei ein Paradigmenwechsel in der Förderung von Gewaltschutzeinrichtungen gefordert worden.
Der Anstieg spiegele sich auch im Hilfesystem im Land wider. In den Thüringer Frauenschutzeinrichtungen gebe es derzeit keine Aufnahmekapazitäten mehr. Eine Weitervermittlung in Frauenschutzeinrichtungen innerhalb Thüringens sei kaum möglich. Angesichts der verschärften Versorgungssituation fordert der Paritätische die Thüringer Landespolitik auf, endlich Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes in Thüringen zu ergreifen.
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht.