Beschlüsse der sächsischen Landessynode

Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat auf ihrer Herbsttagung mehrere Gesetze verabschiedet und Anträgen zugestimmt. Der Evangelische Pressedienst (epd) informiert über die wichtigsten Beschlüsse:

Der landeskirchliche Haushalt 2026 umfasst ein Volumen von 250 Millionen Euro. Aus Kirchensteuereinnahmen werden rund 136 Millionen Euro erwartet, aus dem Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland rund 48 Millionen Euro und aus Staatsleistungen 29,7 Millionen Euro.

Außerdem stimmten die 80 sächsischen Synodalen der Novellierung eines Gesetzes zu Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern zu. Demnach soll ein erweitertes Gelöbnis abgelegt werden. Es soll verhindern, dass Extremisten und Demokratiefeinde die Leitung in Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens übernehmen.

Vikarinnen und Vikaren der sächsischen Landeskirche wird per Gesetz das Taufen und Einsetzen des Abendmahls ermöglicht. Damit wird unter anderem auch einem Wunsch aus dem Kreis der Pfarrerinnen und Pfarrer im Vorbereitungsdienst entsprochen. Der Beschluss führt aber auch zu einer Vereinheitlichung mit Regelungen anderer Landeskirchen, wo dies bereits möglich ist.

Sachsens Landessynode will bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) umsetzen. Sie stimmte einem Antrag zu, der das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens auffordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Ziel der Richtlinie sind einheitliche Anerkennungsleistungen in den Mitgliedskirchen der EKD.

Das sächsische Kirchenparlament kommt am 7. März zu einer Sondersitzung zusammen. Beraten wird zur Strukturreform der Landeskirche. Am 20. und 21. Juni konstituiert sich die neue Synode. Die künftige 29. Landessynode wird im Frühjahr gewählt. Eine Legislaturperiode dauert sechs Jahre.

Die nächste Landessynode wird in veränderten Ausschüssen arbeiten. Das aktuelle Parlament beschloss auf der Herbsttagung 2025 in Dresden eine Änderung der Geschäftsordnung. Demnach werden der sozialethische und diakonische Ausschuss zusammengelegt. Außerdem soll sich der bisherige Rechtsausschuss auch mit Fragen zur Verfassung der Landeskirche beschäftigen.

👋 Unser Social Media