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Berliner Datenschützerin kritisiert Reform des Polizeigesetzes

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat die geplante Novellierung des Berliner Polizeigesetzes kritisiert. Die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) sehe insgesamt eine Verschiebung der Befugnisse in Richtung Überwachung vor, sagte Kamp der „Berliner Morgenpost“ (Sonntag). Die Eingriffe in die Grundrechte unbeteiligter Personen würden zunehmen. Der Gesetzentwurf kommt voraussichtlich am Donnerstag im Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung zur Abstimmung.

Als Beispiel nannte Kamp die Verschärfung der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten, an Amts- und Dienstgebäuden, auf öffentlichen Veranstaltungen und durch Drohnen. Für Unbeteiligte werde es nahezu unmöglich, unbeobachtet durch die Innenstadt zu spazieren. Diese Überwachung etwa durch Datenschützer zu kontrollieren, sei aufgrund fehlender Befugnisse unrealistisch, sagte die Juristin.

Als nicht verfassungskonform bewertet Kamp die Vorschriften zur Verwendung Künstlicher Intelligenz (KI). So sei nicht klar geregelt, für welche Einsatzszenarien KI der Polizei trainiert werden soll. Polizeidaten würden ohne die üblichen Löschfristen verwendet. Dabei dürften Polizeidaten eigentlich nur bei nachgewiesener Gefährdungslage für einen anderen Zweck genutzt werden als für den, für den sie einmal erhoben wurden.

Höhere Hürden müsse es auch für die automatisierte Datenanalyse und bei der biometrischen Gesichtserkennung im Internet geben, sagte Kamp. Der Betroffenenkreis sei zuletzt sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen von Tatverdächtigen erweitert worden.