Artikel teilen:

Berlin will Wartefrist für Bestattungen abschaffen

Berlin will die 48-stündige Wartezeit bis zu einer möglichen Beisetzung abschaffen. Der Senat hat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesvorlage für eine Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Diese werde nun an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet, teilte die Senatskanzlei mit.

Die 48-stündige Wartefrist sei historisch gewachsen, jedoch sachlich nicht begründbar. Sie stehe im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten, welche eine möglichst zeitnahe Bestattung erfordern, hieß es zur Begründung. Mit der Abschaffung der Wartefrist solle die Religionsfreiheit gestärkt werden.

Zu einer islamischen Bestattung gehört unter anderem, dass zwischen Tod und Begräbnis nicht mehr als ein Tag vergeht. Traditionell werden Muslime in Tücher gehüllt beigesetzt. Für die in den deutschen Bestattungsgesetzen vorgeschriebene Sargpflicht gibt es Ausnahmen auf Friedhöfen, die spezielle Grabfelder für die muslimische Bestattung im Leichentuch angelegt haben.

Ferner soll mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes klargestellt werden, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen zukünftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden können. Darüber hinaus werde durch das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen im Sinne der Hinterbliebenen erleichtert.

Das Bestattungsgesetz regelt den Angaben zufolge den Umgang mit verstorbenen Personen im Hinblick auf die Bestattung, legt mögliche Bestattungsformen fest und gestaltet die ärztliche Leichenschau rechtlich näher aus. Die Novellierung solle einer Modernisierung und Weiterentwicklung dienen, hieß es.