In der Debatte über die Zahlung von Bürgergeld an Geflüchtete aus der Ukraine lässt die Unionsfraktion im Bundestag nach Informationen der “Welt” (Mittwoch) derzeit eine mögliche Änderung des Status der Menschen prüfen. Sie hätten nach einem “Rechtskreiswechsel” keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung beziehungsweise Bürgergeld, wie es hieß. Das Gutachten soll Fraktionskreisen zufolge im August vorliegen.
Das Gutachten soll laut Bericht ein “Zwischenschritt dafür sein, Ukrainern künftig einen neuen Status zwischen Asylbewerbern und Bürgergeldempfängern verleihen zu können – mit einem geringeren Regelsatz, als er derzeit für das Bürgergeld gilt”.