Justizminister Buschmann will die Strafprozessordnung reformieren. Dazu gehört offenbar eine Ausweitung der Pflichtverteidigung. Auch soll es Änderungen beim Zeugnisverweigerungsrecht geben.
Nach Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sollen Pflichtverteidiger von Tatverdächtigen in einem Ermittlungsverfahren offenbar bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung anwesend sein. Auch solle das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte entfallen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Stattdessen würden eheähnliche Beziehungen geschützt: Eine Frau, die mit ihrem Partner unverheiratet zusammenwohne, müsse dann nicht mehr gegen ihn aussagen.
Das Redaktionsnetzwerk beruft sich dabei auf ein Gesetzespaket zur “moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens”. Am Mittwoch sei der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegangen.
Paragraf 140 der Strafprozessordnung regelt bereits die “Notwendige Verteidigung” in bestimmten Fällen. Demnach liegt ein solcher Fall zum Beispiel vor, wenn zu erwarten ist, “dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet”, oder wenn einem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Künftig soll dem Bericht zufolge ein Pflichtverteidiger ab der ersten polizeilichen Vernehmung beauftragt werden. “Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende Weichen für das weitere Verfahren gestellt”, heißt es.