Im indischen Bundesstaat Uttar Pradesh sind in den vergangenen drei Jahren fast 400 Christen verhaftet worden. Grundlage sei das damals eingeführte strenge Gesetz zum Verbot von Religionsübertritten, berichtet der asiatische Pressedienst Ucanews (Freitag). Die Festgenommenen seien mehrheitlich protestantische Pfarrer und Anhänger christlicher Gruppen. Mit Pater Babu Francis ist demnach aber auch ein katholischer Priester darunter. Francis, Leiter der Caritas des Bistums Allahabad, sei unter den rund 50 immer noch inhaftierten Christen, während die meisten anderen auf Kaution wieder frei seien.
Der mit rund 200 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichste indische Bundesstaat Uttar Pradesch hat eines der härtesten Gesetze gegen Religionsübertritte “durch Gewalt, Verlockung, Betrug oder Heirat”. Der Teilstaat wird von dem Hindu-Priester Yogi Adityanath von der hindunationalistischen “Indischen Volkspartei” (BJP) regiert, die auch die Zentralregierung in Neu Delhi stellt. Im hinduistisch dominierten Uttar Pradesh sind nur knapp 0,2 Prozent der Einwohner Christen.
Kirchenvertreter kritisieren, das drakonische Antikonversionsgesetz sei zu einem Instrument in den Händen hinduistischer Hardliner geworden, “um Christen ins Visier zu nehmen und in die Falle zu locken”. Der Generalsekretär der christlichen Organisation “Unity in Compassion”, Minakshi Singh, sagte: “Unsere Leute werden wegen völlig falscher Anschuldigungen religiöser Konversion inhaftiert.” Die in Neu Delhi ansässige Organisation bietet Christen Hilfe bei Anträgen zur Freilassung auf Kaution.
Der katholische Menschenrechtler A. C. Michael betonte, das Antikonversionsgesetz verstoße gegen die Verfassung. “Das Gesetz schreibt vor, dass jeder, der seine Religion wechseln möchte, die Erlaubnis eines zuständigen Beamten einholen muss.” Das sei illegal, denn Religion sei eine persönliche Angelegenheit.
12 der 28 indischen Bundesstaaten haben in den vergangenen Jahren Gesetze gegen Religionsübertritte erlassen. Indiens Oberster Gerichtshof erklärte diese Gesetze für verfassungskonform, solange sie nicht dazu dienen, das Recht des Einzelnen auf Religionsfreiheit zu beeinträchtigen. Sie sollten also lediglich Zwang und Betrug verhindern.