Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die verschiedenen Freiwilligendienste in Deutschland neu organisieren. Sie werde im Laufe des Jahres einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, «der die Gesellschaftsdienste weitestgehend gemeinsam regelt», sagte Prien der Rheinischen Post. Dabei gehe es auch um die Vorbereitung einer möglichen Rückkehr des Zivildienstes.
Die Caritas begrüßte die Initiative. Prien sagte der Rheinischen Post, es gehe ihr darum, «die Bereitschaft der Menschen in Deutschland zu wecken, sich für dieses Land und seine Sicherheit zu engagieren». Neben der Bundeswehr sollten auch der Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste und der Zivil- und Katastrophenschutz gestärkt werden.
Caritas lobt Initiative zur Stärkung der Freiwilligendienste
Zum Thema Zivildienst sagte Prien, diesen gebe es zwar nicht, solange die Wehrpflicht ausgesetzt sei. Falls die aber reaktiviert werden sollte, «wollen wir die Basis für einen modernen Zivildienst schon geschaffen haben».
Weil Zivildienst und Freiwilligendienste eng miteinander verwoben seien, müsse man sich Gedanken machen, wie die Freiwilligendienste künftig bestmöglich organisiert werden könnten Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa begrüßte Priens Ankündigung. «Die Vorlage eines Freiwilligendienst-Stärkungsgesetzes ist überfällig», erklärte sie.
Finanzierung der Freiwilligendienste bleibt Streitpunkt
In den vergangenen Jahren habe es «ein ständiges Hin und Her bei der Finanzierung der Freiwilligendienste» gegeben, beklagte Welskop-Deffaa. «Das muss ein Ende haben.»
Priens Gesetzentwurf dürfe «das Pferd allerdings nicht von hinten
aufzäumen», warnte die Caritas-Präsidentin. «Solange nicht klar ist, ob eine neue Wehrpflicht kommt und ob sie als Bedarfs- oder als allgemeine Wehrpflicht gestaltet wird, ist eine Neuordnung des Zivildienstes nur sehr begrenzt sinnvoll möglich.»
Der sogenannte neue Wehrdienst war zum Jahresbeginn gestartet und soll dafür sorgen, dass sich mehr Rekrutinnen und Rekruten für die Bundeswehr melden. Eine Rückkehr der Wehrpflicht soll es vorerst nicht geben. Gleichzeitig wurden mit dem Wehrdienst-Gesetz die Freiwilligendienste ausgebaut.
Diese sind in mehreren Gesetzen geregelt.
Freiwilligendienste bieten Einsatzmöglichkeiten in vielen Bereichen
Im Bundesfreiwilligendienstgesetz geht es um Einsätze in vielen
unterschiedlichen Bereichen wie Jugendarbeit, Behindertenhilfe, Sport und Katastrophenschutz. Hier gibt es keine Altersgrenze. Das Jugendfreiwilligendienstegesetz regelt das Freiwillige Ökologische Jahr und das Freiwillige Soziale Jahr für Menschen unter 27 Jahren. Der frühere Zivildienst wiederum wurde in einem weiteren Gesetz ausbuchstabiert.
