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Beratung für Angehörige von Terrorattentaten

In Thüringen können sich Betroffene von Terroranschlägen und Amoktaten ab sofort an eine Kontaktstelle in der Staatskanzlei wenden. Deren Aufgabe sei es, im Anschlagsfall und nach der Erstversorgung durch die Rettungskräfte bei Bedarf eine weitere Begleitung von Betroffenen und deren Angehörigen zu übernehmen, teilte die Landesregierung nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Erfurt mit. Die Einrichtung sei Teil einer bundesweiten Struktur zur Verbesserung des Opferschutzes.

Die Kontaktstelle sei Ansprechpartner, wenn es um finanzielle Soforthilfen, Entschädigungsleistungen, psychosoziale Betreuung, die Suche nach einer geeigneten Reha-Einrichtung oder Fragen zur rechtlichen Beratung gehe. Für die Sicherstellung der psychosozialen Erstberatung sei Thüringen bereits im Mai der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit dem Zentrum für Trauma- und Konfliktmanagement in Köln beigetreten. Auch die Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Angehörigentreffen, Gedenkfeiern oder der Einrichtung von Gedenkorten gehöre zu den Aufgaben des Angebots.

Ein „Gemeinsames Bund-Länder-Beratungstelefon nach einem Anschlagsgeschehen“ werde jeweils bei terroristischen und extremistischen Anschlägen aktiviert. Die telefonische Erstberatung bei Amoktaten in Thüringen liege dabei in der Hand der Unfallkasse Thüringen.

Das Beratungstelefon stehe grundsätzlich ganzjährig zur Verfügung. Die entsprechenden Notfallnummern würden im Bedarfsfall auf der Website der Thüringer Staatskanzlei veröffentlicht.