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Beispiel Unna: Die Finanzprobleme der evangelischen Kitas

Viele kirchliche Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen sehen sich wegen Finanznöten in ihrer Existenz bedroht. Manche reduzieren ihr Angebot, andere denken über eine Aufgabe nach. Ein Beispiel ist der Evangelische Kirchenkreis Unna mit derzeit noch 26 Kindergärten. Im letzten Herbst kündigte er an, Ende Juli fünf Kindergartengruppen zu schließen. Nun wird er sich sogar von zwei kompletten Einrichtungen trennen, wie Verwaltungsleiter Thomas Sauerwein berichtet.

Eine der betroffenen Kitas soll an einen anderen Träger abgegeben werden. Bei der anderen genügt das 1882 errichtete Gebäude nicht mehr den Anforderungen und wird geschlossen – benachbarte Einrichtungen sollen Alternativen bieten. Obwohl die Stadt Unna und die Nachbarkommunen den Trägeranteil an der Kita-Finanzierung freiwillig um sechs Prozentpunkte vermindern, habe der Betrieb der Kitas im letzten Kindergartenjahr ein Defizit von rund zwei Millionen Euro verursacht, sagt Sauerwein – die Förderung durch den Kirchenkreis in Höhe von einer Million Euro schon eingerechnet.

Die eigentlich für Gebäudesanierung angesparten Rücklagen mussten angegriffen werden. Auch habe man die personelle Ausstattung der Kitas weitgehend an das gesetzliche Minimum angepasst. Um die Einrichtungen finanziell zu konsolidieren, stehe eine auf drei Jahre befristete komplette Übernahme des Trägeranteils durch die Kommunen in Aussicht, kündigt der Verwaltungsleiter an.

Ändere sich die Finanzierung der Kitas nicht grundlegend, müssten wohl weitere Einrichtungen – nicht nur kirchliche – „die Flügel strecken“, prophezeit Verwaltungsleiter Sauerwein. Er hält das aktuelle System, das durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt wird, für „dysfunktional“ und würde es am liebsten abschaffen. Sauerwein plädiert für eine Rückkehr zum Prinzip der Selbstkostendeckung. Dazu gehöre eine faire Vereinbarung zur personellen Ausstattung der Kitas mit dem von der Kirche angewendeten Tarif BAT-KF als „Leitwährung“.

Bei der anstehenden KiBiz-Novelle hoffen die kirchlichen Träger auf drei Maßnahmen: eine zeitnahe Anpassung der Kindpauschalen bei Kostensteigerungen, eine deutliche Reduzierung der Trägeranteile und einen Aufschlag für Sachkosten auf die Kindpauschalen.