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Behörden schließen Leiharbeitsunterkünfte wegen gefährlicher Zustände

Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben nordrhein-westfälische und niederländische Behörden am Wochenende mehrere Wohnungen für Leiharbeitnehmer geschlossen. Ordnungskräfte hätten 18 Sammelunterkünfte in Kleve und Kranenburg überprüft und in 17 Wohnungen „leib- und lebensgefährdende Zustände“ festgestellt, erklärten das NRW-Kommunalministerium und das Arbeitsministerium am Sonntag in Düsseldorf. Die Arbeitgeber seien verpflichtet worden, die rund 75 betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer in sicheren Wohnungen unterzubringen.

In weiteren Sammelunterkünften von rund 180 rumänischen und polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seien „erhebliche Missstände“ gefunden worden, die nun ordnungsrechtlich geahndet würden, hieß es. So sei ein Teil der kontrollierten Sammelunterkünfte bauordnungsrechtlich unzulässig genutzt worden. Deshalb würden kurzfristig Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Die Kontrollen hätten sich auf Unterkünfte konzentriert, die der Logistik- und Verpackungsindustrie sowie Fleischindustrie zugerechnet werden, hieß es. Es seien verschiedenste Verstöße von Missachtung von Melderechtsvorschriften und Brandschutzregeln bis hin zum Verdacht von Mietwucher festgestellt worden.

Mit solchen Kontrollaktionen sollten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vor ausbeuterischer Unterbringung geschützt und illegale Strukturen aufgedeckt werden, erklärten die Ministerien. Man arbeite dabei mit der European Labour Authority zusammen. So könnten die Behörden auch auf Mithilfe des polnischen und rumänischen Arbeitsschutzes zurückgreifen.