Nach Ansicht der Transparenzbeauftragten Juliane Hundert weist das 2023 in Kraft getretene sächsische Transparenzgesetz Lücken auf. Das Recht auf Informationsfreiheit müsse auch auf kommunaler Ebene gewährleistet werden, forderte Hundert am Donnerstag in Dresden. Die Praxis habe gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz erwarten als ihnen aktuell durch das Gesetz gewährt werde.
Mit der Einbeziehung der Städte und Gemeinden könnten diese Erwartungen erfüllt werden, sagte Hundert. Kommunale Entscheidungen hätten für viele Menschen eine große Relevanz, beispielsweise wenn es um den Bau eines Spielplatzes geht oder um die Höhe von Fördergeldern für lokale Vereine.
Das Transparenzgesetz bietet die Möglichkeit, Zugang zu staatlichen Informationen zu erhalten. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hatte Sachsen lange Zeit kein Informationsfreiheitsgesetz. „Dass der Freistaat das Recht auf Informationsfreiheit gewährleistet, ist ein riesiger Gewinn für unsere Demokratie“, sagte Hundert. Informiert zu sein, sei eine wesentliche Voraussetzung für demokratische Teilhabe.
Hundert legte ihren ersten Bericht seit Einführung des Gesetzes vor. Er hält auf knapp 100 Seiten prägnante Fälle und Statistiken sowie Anwendungs- und Rechtsprechungshinweise für den Zeitraum von Januar 2023 bis September 2024 fest.
Insgesamt lagen laut Hundert 88 Vermittlungsfälle vor. In 20 Fällen hätten Petenten die gewünschten Informationen erhalten. In den anderen Fällen sei das Recht auf Zugang zu Informationen aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen gewesen, hieß es.