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Beauftragte Ataman für längere Beschwerdefristen bei Diskriminierung

“Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck”, sagt die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Sie verlangt eine Frist von mindestens zwölf Monaten.

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine längere Frist für Menschen gefordert, die sich gegen eine Diskriminierung wehren wollen. “Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck. Während Menschen in den meisten europäischen Ländern eine Frist von drei bis fünf Jahren haben, um sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, sind es in Deutschland nur zwei Monate”, sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Hintergrund ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ataman, die auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes leitet, spricht sich für eine Frist von mindestens zwölf Monaten aus.

“Dann können Menschen auch in Deutschland das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen.” Bei einer kurzen Frist könnten Konflikte eskalieren, vor allem zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden, betonte Ataman. Und: “Bei einem Verkehrsunfall haben Menschen drei Jahre Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate – wie kann das sein?”