Bayern: Kein “begleitetes Trinken” für Jugendliche unter 16 Jahren

In Bayern soll es für Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr möglich sein, Alkohol in Begleitung eines Sorgeberechtigten zu kaufen oder zu konsumieren.
Bayern: Kein “begleitetes Trinken” für Jugendliche unter 16 Jahren
Immer weniger Menschen müssen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus. 2024 erreichten die Fallzahlen den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Zugleich steigt die Zahl der Todesfälle leicht an - Imago / Westend61
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) will über eine Bundesratsinitiative das sogenannte begleitete Trinken abschaffen. Sie erklärte am Freitag vor der Einbringung einer Bundesratsinitiative der bayerischen Staatsregierung laut Mitteilung: „Für junge Menschen ist Alkohol besonders gefährlich. So kann Alkohol die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe nachhaltig beeinträchtigen.“

Verharmlosung von Alkohol

„Begleitetes Trinken“ bedeutet, dass Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren bestimmte alkoholische Getränke in Begleitung einer sorgeberechtigten Person kaufen und trinken dürfen - zum Beispiel Wein oder Bier. Geregelt ist das im Jugendschutzgesetz, erläuterte Gerlach: „Diese Ausnahme ist aus der Zeit gefallen und schwächt den Jugendschutz.“ Diese „veraltete“ Regelung verharmlose, was Alkohol bei jungen Menschen anrichten kann.

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