Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt schrittweise der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Die bayerische Staatsregierung hat sich daher auf eine aktualisierte Förderrichtlinie für den Ausbau der Ganztagsbetreuung geeinigt, die seit diesem Donnerstag (19. Dezember) gültig ist, wie das Sozial- und das Kultusministerium gemeinsam mitteilten. Zusammengefasst gibt es für die zuständigen Kommunen mehr Geld durch erhöhte Fördersätze in verschiedenen Bereichen.
Zusätzlich zur sogenannten Investitionskostenförderung beim Bau von neuen Plätzen gibt es fortan auch eine Ausstattungspauschale von bis zu 1.500 Euro je Platz. Damit könnten beispielsweise Möbel, Spielgeräte oder Küchenausstattungen finanziert werden, teilten die Ministerien mit. Die Investitionskostenförderung wird nun einheitlich auf 6.000 Euro pro Platz angehoben. Außerdem wird die sogenannte Bagatellgrenze bei Umbau- und Ausbaukosten, die nicht förderfähig sind, auf künftig 50.000 Euro halbiert, hieß es weiter.
Darüber hinaus wird die Betreuung unter Aufsicht der Schulen, die bislang nur montags bis donnerstags möglich war, auf den Freitag ausgedehnt. Die Bundesmittel zur Finanzierung der Hort-Betriebkosten würden „in voller Höhe an die Kommunen weitergeleitet“. Zudem unterstützten die Schulen die Kommunen fortan in der Organisation von Ferienangeboten, etwa bei der Abfrage von Bedarfen bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Grundschulkinder. (00/4018/19.12.2024)