Der bayerische Jurist und Generalbundesanwalt Peter Frank ist am Freitag als Richter ans Bundesverfassungsgericht berufen worden. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) würdigte Frank als „absoluten Ausnahmejuristen“, bei dem das Grundgesetz in den allerbesten Händen sei. CDU und CSU hatten Frank für das Karlsruher Richteramt vorgeschlagen, der Bundesrat stimmte dem Vorschlag am Freitag einstimmig zu.
Peter Frank (55) studierte laut Ministerium Rechtswissenschaften in Würzburg und München und bestand bei Examina als Landesbester. Danach war er bei der Staatsanwaltschaft, beim Land- und Oberlandesgericht und im bayerischen Justizministerium tätig. Im Frühjahr 2015 wurde er zum Generalstaatsanwalt in München ernannt, im Herbst 2015 dann mit 47 Jahren zum Generalbundesanwalt in Karlsruhe – und zum damit jüngsten in der Geschichte.
Eisenreich sagte weiter, dass Peter Frank eine enorme fachliche Expertise, hohe Belastbarkeit und großes Gespür habe. Er sei ein herausragender Generalbundesanwalt gewesen – eine hochsensible und komplexe Aufgabe in schwierigen Zeiten. Frank hatte sich zuletzt auf die Ermittlungen gegen Terrorverdächtige aus dem rechtsextremen Spektrum und gegen IS-Rückkehrer konzentriert.
Peter Frank wird am Bundesverfassungsgericht Nachfolger von Peter Müller, dessen zwölfjährige Amtszeit zu Ende geht. (00/3840/24.11.2023)