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Barrierefreiheit: Mehr als 1.000 Beschwerden zum Behinderten-Gleichstellungsgesetz

Bei der Schlichtungsstelle für Verstöße gegen das Behindertengleichstellungsgesetz, häufen sich die Beschwerden. Auch im digitalen Raum gibt es Nachholbedarf.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, präsentierte die Zahlen
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, präsentierte die ZahlenImago / Mike Schmidt

Die unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Verstößen gegen das Behindertengleichstellungsgesetz Konfliktlösungen sucht, erhält immer mehr Anträge. Wie der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, mitteilte, wurden seit der Gründung der Stelle im Jahr 2016 mehr als 1.000 Anträge gezählt. 2022 gingen demzufolge 189 Anliegen ein, 2017 waren es noch 146. Die Schlichtungsstelle wird vor allem tätig, wenn öffentliche Stellen des Bundes gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen oder nicht genügend für Barrierefreiheit sorgen.

Beschwerden richten sich etwa gegen mangelnde Hilfen für Seh- oder Hörbehinderte auf Internetseiten von Behörden, versagte Zutritte von Assistenzhunden in Geschäfte oder Arztpraxen oder fehlende Vorrichtungen für Rollstuhlfahrer. Dusel erklärte, die beständig hohe Zahl von Anträgen zeige, dass viele öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz nicht vollständig nachkämen.

Digitale Barrierefreiheit vernachlässigt

Das gelte sowohl für bauliche Barrierefreiheit, als auch für digitale Barrierefreiheit, die immer mehr an Bedeutung gewinne, ergänzte er. Das Behindertengleichstellungsgesetz verbietet, Menschen mit Behinderung ohne zwingenden Grund anders zu behandeln und damit deren Teilhabe einzuschränken. Dazu gehört auch die Verpflichtung, Vorkehrungen zu treffen, damit Behinderte gleichberechtigt teilhaben können, indem Informationen etwa auch in Videos mit Gebärdensprache oder zum Hören angeboten werden.

Bei knapp der Hälfte (48 Prozent) der 2022 bei der Schlichtungsstelle eingegangenen Anträge konnte dem Jahresbericht zufolge eine gütliche Einigung erzielt werden. Dem Bericht zufolge gibt es inzwischen auch vier Schlichtungsstellen auf Länderebene: in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und dem Saarland.