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Barrierefreiheit: BAG Selbsthilfe sieht Lücken im Gesetzentwurf

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe kritisiert Lücken im Entwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Besonders kritisch sei, dass private Anbieter und Dienstleister beim Thema Barrierefreiheit „weiterhin weitgehend aus der Verantwortung entlassen werden sollen“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Dachverbands für chronisch kranke und behinderte Menschen, Martin Danner, am Donnerstag in Düsseldorf. Der am Mittwoch an die Verbände gesendete Referentenentwurf des Bundes verpasse eine „historische Chance“.

Barrierefreiheit müsse durch die Reform verbindlich dort verankert werden, wo Menschen täglich einkaufen, Verträge schließen, Dienstleistungen nutzen und am öffentlichen Leben teilnehmen, betonte er. „Hier besteht dringender Überarbeitungsbedarf.“ Barrierefreiheit sei kein Nischenthema, sondern wichtig für wirtschaftliche Stärke, soziale Teilhabe und zukunftsfähige Strukturen für alle Generationen. Auch angesichts des demografischen Wandels betreffe dieses Thema alle Menschen.

Zudem kritisierte der Dachverband, dass bauliche Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen laut Entwurf als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ angesehen würden. Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. „So wird Barrierefreiheit zum freiwilligen Goodwill erklärt, statt zu einem verbindlichen Standard“, kritisiert Danner. Auch solle das Verbandsklagerecht weiterhin auf reine Feststellungsklagen beschränkt sein, was keine wirksame Rechtsdurchsetzung schaffe.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt aktuell staatlichen Behörden Barrierefreiheit vor, nicht aber dem privaten Sektor wie Geschäften oder Arztpraxen. In Deutschland leben insgesamt rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung, knapp acht Millionen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.