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BAG Selbsthilfe fordert Ausweitung der Patientenrechte

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe fordert eine Ausweitung der Patientenrechte und entsprechende Reformen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Sozialrecht. „Es stehen vor allem die Umkehr der Beweislast bei der Kausalität von Behandlungsfehlern und eine Schärfung der patientenorientierten Informations- und Aufklärungspflichten der Behandelnden im Fokus“, erklärte der Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, Martin Danner, am Dienstag in Düsseldorf.

Derzeit seien Patienten, die im Prinzip einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt schlössen, gegenüber anderen Personen, die etwa einen Kaufvertrag über ein Auto abschließen, hinsichtlich ihrer Beweispflichten benachteiligt, da die Regelungen zur Schuldrechtsreform beim Patientenrechtegesetz I nicht berücksichtigt wurden. „Dies muss dringend korrigiert werden“, betonte Danner. In diesem Zusammenhang begrüßte der Dachverband auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Patienten einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten – auch ohne Angabe von Gründen – haben.

Weitere Reformschritte seien nun notwendig, erklärte die BAG Selbsthilfe. So sei es bislang üblich, dass Patienten grundsätzlich Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden beweisen müssen. Gelinge es nicht, nachzuweisen, dass der Arzt eine Pflichtverletzung begangen hat, die einen Behandlungsfehler darstellt und diese ursächlich zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Damit Patienten von einem möglichen Behandlungsfehler erfahren, sollten in Zukunft Ärzte – auch ohne Nachfrage der Patienten – verpflichtet sein, hierüber zu informieren, erklärte der Dachverband. „Nicht zuletzt ist die von uns seit Jahren geforderte Einführung eines haftungsergänzenden Medizinschadensfonds, der Lücken im bestehenden Haftungssystem auffangen kann, jetzt endlich umzusetzen“, betonte Danner. So könnten Patienten davor geschützt werden, Opfer von Versicherungslücken oder Insolvenzen werden.

Die BAG Selbsthilfe ist die Dachorganisation von 125 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Sie vereint 13 Landesarbeitsgemeinschaften und sieben außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG sind mehr als eine Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen.