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AWO-Frauenhaus Schwerin: Mehr Gelder für Frauenhäuser erforderlich

Das AWO-Frauenhaus in Schwerin hat die unzureichende Bezuschussung von Frauenhäusern kritisiert. „Weder die 2,6 Milliarden Euro, die vom Bund nach dem Gewalthilfegesetz schrittweise in den Ausbau des Hilfesystems fließen sollen, noch die 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, die jetzt von der Regierung für Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern vorgesehen sind, reichen aus, um das Hilfesystem bedarfsgerecht auszustatten“, teilte das Frauenhaus am Freitag zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November) mit.

Berechnungen zeigten, dass jährlich mehr als 1,6 Milliarden Euro nötig sind, um allein die laufenden Kosten zu decken, wenn das Hilfesystem erstmal bedarfsgerecht ausgebaut wäre, hieß es. Mehr als 12.000 Frauenhausplätze fehlten aktuell in Deutschland. Gleichzeitig steige häusliche Gewalt in Deutschland weiter an.

Das Frauenhaus in Schwerin habe in diesem Jahr bereits 177 betroffene Frauen und Kinder abweisen müssen, weil zu wenig Platzkapazitäten vorhanden waren, hieß es. Hinzu komme, dass die Aufenthaltsdauer der Betroffenen aus verschiedenen Gründen zu lange sei.

„Das Gewalthilfegesetz darf nicht als Sparmodell für Länder und Kommunen gesehen werden. Selbst eine gleichbleibende Finanzierung bedeutet aufgrund von steigenden Kosten für Miete, Gehälter und Sachkosten eine faktische Kürzung“, sagte Liane Dommer, Leiterin des AWO-Frauenhauses in Schwerin. Die Bundesgelder müssten zusätzlich ins System fließen, nicht als Ersatz für bestehende Förderungen. Nur so könne das Gewalthilfegesetz sein Versprechen einlösen.

Die frühere Ampel-Koalition hatte ein Gewalthilfegesetz beschlossen, wonach Frauen ein Recht auf Schutz und Beratung bekommen – allerdings erst ab dem Jahr 2032. Der Bund stellt den Ländern von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung, damit sie den Ausbau der Hilfssysteme bewältigen können.