Der Bundestags-Familienausschuss hat Grünes Licht für einen Gesetzentwurf zur Ahndung von sogenannten Gehsteigbelästigungen gegeben. Damit sollen laut Entwurf Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen wirksamer vor Versammlungen von Abtreibungsgegnern geschützt werden. Der Bundestag stimmt am Freitag über den Entwurf ab.
Als “Gehsteigbelästigung” werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen. Nach dem Entwurf sollen solche Protestaktionen künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde.
