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Ausbeutung von Leihmüttern: Hubig will Strafverfolgung erleichtern

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Strafbarkeit von Menschenhandel reformieren, um Ausbeutung durch Leihmutterschaft, bei Adoptionen und Zwangsheirat leichter verfolgen zu können. Ein am Montag veröffentlichter Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Formen von Menschenhandel künftig im Strafgesetzbuch benannt werden.

Damit werde der kontinuierlich steigenden Zahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, „die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden“, hieß es. „Wir müssen das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden kann“, sagte Hubig. Menschenhandel sei „moderne Sklaverei“. Auch Deutschland sei Tatort, „im Bau, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution“.

Die Tatbestände zum Menschenhandel im Strafgesetzbuch wurden nach Angaben des Justizministeriums zuletzt 2016 neu gefasst. Eine wissenschaftliche Evaluation habe nun gezeigt, dass sie überarbeitet werden müssten, auch weil es nach wie vor Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung gebe.

Die Leihmutterschaft, bei der eine Frau in der Regel für ein anderes Paar ein Kind austrägt, ist in Deutschland verboten, wird aber auch von deutschen Paaren im Ausland in Anspruch genommen. In der Begründung des Entwurfs aus dem Justizministerium heißt es, die Leihmutterschaft als solche stelle noch keine Ausbeutung im Sinne eines strafbaren Menschenhandels dar. Eine Ausbeutung liege vor, wenn die Selbstbestimmung der Frau, die eine Schwangerschaft für eine andere Person austragen soll, missachtet werde. „Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Person durch Zwang oder Täuschung dazu bewegt wird, eine Leihmutterschaft zu übernehmen“, heißt es darin.