Saar-Ministerium weist Kritik an Umgang mit Dublin-Fällen zurück

Nach der Forderung des Saarländischen Flüchtlingsrats, die Härtefallkommission für Menschen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land zu öffnen, hat das saarländische Innenministerium auf das geltende Recht verwiesen. „Die Dublin-Verordnung ist eine der wesentlichen Vorschriften im europäischen Asylrecht“, teilte ein Ministeriumssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag mit. „Sofern hiernach die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens bei einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt, muss das Asylverfahren dort betrieben werden.“ Bei bereits mit Schutzstatus anerkannten Menschen sähen die EU-rechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit vor, Asylanträge als unzulässig zu bescheiden.

Der Flüchtlingsrat hatte am Montag eine Öffnung der Härtefallkommission für sogenannte Dublin-Fälle gefordert. Diese EU-Regelung sieht vor, dass die Zuständigkeit für einen Asylantrag und damit auch die Versorgung normalerweise beim Erstaufnahmestaat liegt. „Es geht dabei insbesondere um syrische und afghanische Geflüchtete, die teils schon längere Zeit im Saarland leben und die ein Land wie zum Beispiel Bulgarien verlassen mussten, weil ihnen dort als anerkannte Geflüchtete Verarmung und Obdachlosigkeit drohten“, hatte der Flüchtlingsrat erklärt.

Am Dienstag verwies das Gremium auf den Fall einer fünfköpfigen syrisch-kurdischen Familie, die am 7. November nach Bulgarien abgeschoben worden sei. Ihr Asylantrag sowie die vorläufige Aussetzung ihrer Abschiebung sei in Deutschland wegen eines formalen Schutzstatus in Bulgarien abgelehnt worden. Das zuständige Verwaltungsgericht hätte darauf verwiesen, dass der Familie keine Verelendung drohe und die älteste Tochter ihre schulische Ausbildung abbrechen könnte, um den Lebensunterhalt mitzuerwirtschaften, da in Bulgarien die Schulpflicht nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gelte, erklärte der Saarländische Flüchtlingsrat.

„In Bulgarien steht der Familie als anerkannte Geflüchtete keine Unterkunft zur Verfügung“, betonte die Organisation. „Recherche- und Erfahrungsberichte dokumentieren, dass die Versorgung von Geflüchteten in Bulgarien keine menschenrechtlichen Mindeststandards erfüllt.“ Der Flüchtlingsrat rief Innenminister Reinhold Jost (SPD) dazu auf, „Abschiebungen nach Bulgarien unverzüglich zu stoppen“.

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