Asylsuchende sollen früher als bisher in Deutschland einen Job annehmen können. Das Bundeskabinett brachte eine Regelung auf den Weg, wonach sie künftig generell nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Bisher gilt das Arbeitsverbot für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften neun Monate lang für Alleinstehende und sechs Monate lange für Eltern von Kindern. Von den Erleichterungen ausgenommen werden sollen Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern kommen oder die Identitätsklärung verweigern.
Menschen mit einer Duldung soll künftig bundesweit einheitlich eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Das gilt nicht für Personen, die in Kürze abgeschoben werden sollen. Außerdem werden die Hürden für eine sogenannte Beschäftigungsduldung gesenkt. Das ist eine Möglichkeit für Geduldete, einen sicheren Aufenthaltstitel zu erlangen.
