Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnt vor einer Kommerzialisierung der Sterbehilfe. Der assistierte Suizid - nämlich die jederzeit verfügbare und gegen Geld angebotene Dienstleistung - verändere die Gesellschaft grundsätzlich, sagte Brysch dem Radiosender Bayern2 am Mittwoch. Darüber müsse diskutiert werden, ob man dieses Modell in Deutschland wolle. Brysch sprach von einem „Tod aus den Gelben Seiten“.
Von einer Pflichtberatung für Sterbewillige halte er nichts. Vielmehr müsse man den Sterbehelfer in den Blick nehmen. „Er hat zu verantworten, dass das alles ohne Einfluss und ohne Druck von außen geschieht.“ Wichtig ist Brysch auch, dass kein Geld fließen dürfe. „Also gegen Geld darf diese Handlung gar nicht vorgenommen werden.“ Sonst sei „die Selbstbestimmung sowieso schon verloren“.
Die Debatte um den assistierten Suizid sei komplex und betreffe die ganze Gesellschaft, sagte Brysch weiter und forderte einen anderen Blick aufs Alter. „Sprechen Sie mit alten Menschen, dann sagen die, was soll ich dann hier noch, wenn ich nur noch allen zur Last falle?“ In der aktuellen Debatte würden ganz bestimmte Gruppen der Gesellschaft ausgegrenzt. Es gehe nicht nur um Selbstbestimmung, sondern auch um Fürsorge für betroffene Menschen.
Die Diskussion hat durch den Tod der berühmten Kessler-Zwillinge wieder Fahrt aufgenommen. Alice und Ellen Kessler waren am Montag im Alter von 89 Jahren in Grünwald bei München gestorben. Sie hatten dabei die Dienste der „Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben“ sterben genutzt, wie die Organisation nach dem Tod der Kessler-Zwillinge bekanntgab.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das pauschale Verbot organisierter Suizidassistenz gekippt. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine neue gesetzliche Regelung, die diese Form der Sterbehilfe ermöglicht und zugleich vor Missbrauch schützt, kam seitdem nicht zustande. (3637/19.11.2025)