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Anwerbeabkommen

Um den Arbeitskräftemangel zu mindern, schloss die Bundesrepublik 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab. Es folgten Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und dem damaligen Jugoslawien (1968). Die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland stieg von rund 330.000 im Jahr 1960 auf 1,5 Millionen im Jahr 1969 und auf 2,6 Millionen im Jahr 1973.