Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von vier Personen wegen Volksverhetzung bestätigt. Sie hatten 2018 in Dortmund an einer Kundgebung der Partei “Die Rechte” teilgenommen und antisemitische Parolen gerufen. Konkret ging es um die Aussage “Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!”
Die Verurteilten wollten geltend machen, die Aussage sei von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt und erfülle deshalb nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah dagegen keine Rechtsfehler in dem Dortmunder Urteil, mit dem die Angeklagten 2022 zu Geldstrafen verurteilt worden waren.