Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ihr geplantes Anti-Diskriminierungsgesetz im Landtag verteidigt. Familienministerin Katharina Binz (Grüne) sprach am Donnerstag im Landtagsplenum in Mainz davon, dass mit dem Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt eine wichtige Rechtslücke geschlossen werden solle. Mit dem Gesetz soll Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes ausdrücklich verboten werden. Staatliche Einrichtungen, die Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung benachteiligen, können grundsätzlich schadenersatzpflichtig werden.
„Wir stärken damit Chancengleichheit und Vertrauen in unseren Staat“, sagte Binz bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Die Landtagsopposition aus CDU, AfD und Freien Wählern lehnt die Initiative ab. Was auf den ersten Blick gut klinge, sei bei gründlichem Hinsehen handwerklich schlecht gemachte Symbolpolitik mit vielen rechtlich unbestimmten Begriffen, sagte die CDU-Abgeordnete Anette Moesta.
Schon heute seien diskriminierende Verwaltungsakte rechtswidrig und könnten angefochten werden, ergänzte Lisa-Marie Jeckel (Freie Wähler). Durch das Gesetz drohe eine „defensive Angstverwaltung“, warnte sie: „Wir brauchen Behörden, die mutige, sachgerechte Entscheidungen treffen – nicht Behörden, die aus Sorge vor Klagen gar nichts mehr entscheiden wollen.“ Redner der Regierungsfraktionen verwiesen auf Initiativen in anderen Bundesländern wie Berlin und Nordrhein-Westfalen, die den Plänen für Rheinland-Pfalz ähnelten.