Wegen Aktivitäten in einer verbotene Vereinigung sollen sich eine 63-jährige Frau und ein 59-jähriger Mann verantworten. Die Frau soll in der Vereinigung „Geeinte Völker und Stämme“ eine führende Rolle eingenommen haben, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit. Sie habe sich auch nach der Verbotsverfügung 2020 „über einen nicht unerheblichen Zeitraum umfangreich weiter betätigt“. Die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder habe sie dabei negiert und ein eigenes staatliches System mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit errichten wollen.
Der Mann soll ebenfalls nach dem Verbot im April 2020 noch als Mitglied der Vereinigung aktiv gewesen sein. Den beiden bereits vorbestraften Beschuldigten werde ein Verstoß gegen das Vereinigungsverbot zur Last gelegt, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Die Beschuldigten befinden sich den Angaben zufolge in Untersuchungshaft. Zum Sachverhalt hätten sie bisher keine Angaben gemacht, hieß es. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage werde das Landgericht Dresden entscheiden.
Die Gruppe „Geeinte Völker und Stämme“ wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Die Vereinigung wurde am 14. Februar 2020 unter dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten und aufgelöst. Am 21. April 2020 trat die Verfügung in Kraft.