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Angebliche Umsturzpläne: Oppositionelle in Tunesien verurteilt

Dutzende Oppositionelle sind in Tunesien in zweiter Instanz wegen angeblicher Umsturzpläne verurteilt worden. Das Berufungsgericht in der Hauptstadt Tunis verkürzte dabei die Haftstrafen von einigen der 37 Angeklagten, wie die staatliche Nachrichtenagentur TAP am Freitag berichtete. Drei Personen wurden freigesprochen. Die Strafen lagen nun bei fünf bis 45 Jahren Gefängnis. Beim erstinstanzlichen Urteil im April hatte die Höchststrafe bei 66 Jahren gelegen.

Es handelt sich bei dem Verfahren um den größten politischen Prozess seit der Revolution 2011. Den Oppositionellen wird vorgeworfen, an einem Komplott zum Sturz von Präsident Kais Saied beteiligt gewesen zu sein. Die Anwälte der Angeklagten beklagten Verstöße gegen die Strafprozessordnung und bezeichneten das Verfahren als rein politisch motiviert. Das Ergebnis habe davor schon festgestanden. Es handle sich um eine „Justizparodie“, sagte Verteidiger Samir Dilou dem epd. Der Prozess habe “nicht im Entferntesten etwas mit einem gerechten Verfahren zu tun.”

Vier der Angeklagten, die noch auf freiem Fuß sind, erschienen während der dreitägigen Verhandlung vor Gericht. Einige bereits inhaftierte Beschuldigte waren per Videokonferenz aus dem Gefängnis zugeschaltet. Doch zahlreiche weitere verweigerten sich einer Videoschalte und forderten ein Verfahren in Präsenz, darunter mehrere bekannte Oppositionelle unterschiedlicher politischer Strömungen.

Jawher Ben Mbarek, einer der Hauptangeklagten, befindet sich seit 30 Tagen im Hungerstreik, um einen gerechten Prozess einzufordern. Er ist bereits mehrfach ins Krankenhaus eingeliefert worden. Er sterbe vor ihren Augen, nur um ein faires Verfahren zu erhalten, prangerte seine Schwester, die Anwältin Dalila Msaddek, während des Prozesses an.

In Tunesien hat der 2019 demokratisch gewählte Präsident Kais Saied 2021 die Macht an sich gerissen und das Parlament aufgelöst. Seitdem regiert er das Land per Dekret und zunehmend autoritär. Kritiker werfen der Justiz in einer Reihe von Verfahren fehlende Unabhängigkeit vor.