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Altersgrenze neu geregelt

Presbyter scheiden künftig erst nach Ablauf ihrer Amtsperiode aus dem Presbyterium aus

Bielefeld (epd). Die Presbyter in den 501 Kirchengemeinden der westfälischen Landeskirche können künftig über ihren 75. Geburtstag hinaus im Amt bleiben. Die Landessynode beschloss am Donnerstag in Bielefeld, dass sie erst nach Ablauf ihrer Amtsperiode aus dem Presbyterium, dem Leitungsgremium der Gemeinde, ausscheiden. Bislang endete die Mitgliedschaft von älteren Presbytern automatisch mit Erreichen des 75. Lebensjahres.

Grundsätzlich hält die Evangelische Kirche von Westfalen an der Altersgrenze von 75 Jahren fest. Damit solle eine "schleichende Überalterung" der Leitungsgremien vermieden und Jüngeren die Chance zur Beteiligung gegeben werden, hieß es zur Begründung der Gesetzesänderung. Eine sofortige Verabschiedung aus dem Amt mit dem 75. Geburtstag sei jedoch sowohl umständlich als auch unbarmherzig. Deshalb solle es Presbytern nun möglich sein, bis zum Ablauf der Amtsperiode in der Gemeindeleitung mitzuarbeiten.

Das Presbyterium einer Kirchengemeinde entscheidet unter anderem über Verwaltungs- und Finanzaufgaben, Stellenbesetzungen und Aufnahmen in die Kirche. Die Amtszeit der Presbyter beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren, die konfirmiert sind. Kandidaten für das Amt des Presbyters (griechisch: "Ältester") müssen volljährig sein.

Gemäß der presbyterial-synodalen Ordnung, nach der sich die Kirche demokratisch von unten aufbaut, sind Presbyterien und Kirchenvorstände auch an der Gesamtleitung der evangelischen Landeskirchen beteiligt: Sie entsenden Vertreter in die Kreissynoden, die wiederum Abgeordnete für die Landessynoden berufen. In allen Leitungsorganen stellen Nicht-Theologen die Mehrheit.