AfD scheitert vor Gericht gegen “Handelsblatt”

Das Landgericht Berlin hat einen Eilantrag der AfD gegen die Berichterstattung des „Handelsblatts“ abgelehnt. Die Zeitung hatte unter dem Titel „Spionage im Auftrag des Kremls - SPD-Innenminister schlägt Alarm“ über den Vorwurf des Thüringer Innenministers Georg Maier berichtet, AfD-Abgeordnete könnten ihr parlamentarisches Fragerecht nutzen, um kritische Infrastruktur möglicherweise im Interesse Russlands auszuleuchten. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, der AfD-Landesband Thüringen und zwei AfD-Landtagsabgeordnete beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung. Sie machten geltend, der Bericht verletze Persönlichkeitsrechte und stütze sich auf unbelegte Tatsachen. Dem folgten die Richter nicht, wie das Landgericht Berlin II am Mittwoch mitteilte. (AZ 27 O 362/25 eV)

Das Gericht stellte klar, dass die Presse in der Berichterstattung über politische Auseinandersetzungen über einen besonders weiten Schutz verfüge. Demnach gehört es zum Wesen politischer Berichterstattung, Äußerungen und Bewertungen von Regierungsmitgliedern oder der Opposition aufzugreifen und in den Gesamtzusammenhang einzuordnen.

Im Verfahren hatte das „Handelsblatt“ nach eigener Darstellung darauf verwiesen, die Aussagen Maiers lediglich zitiert und in den politischen Kontext gestellt zu haben. Die Berichterstattung sei weder falsch noch irreführend gewesen. „Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Stärkung der Pressefreiheit“, teilte die Zeitung nach der Entscheidung mit.

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