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AfD scheitert mit Beschwerde gegen Verfassungsschutzbericht

Die AfD hat eine weitere juristische Niederlage im Streit um ihre Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2022 erlitten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gibt der AfD-Beschwerde nicht statt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gibt der AfD-Beschwerde nicht stattImago / Joko

Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, bestimmte Aussagen aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2022 streichen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies laut Mitteilung die Beschwerde der Partei gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zurück. Die kritisierten Aussagen im Verfassungsschutzbericht hielten „einer Überprüfung stand“, befand das Gericht.

Verfassungsbeschluss ist unanfechtbar

In dem Rechtsstreit ging es um einen Passus im Verfassungsschutzbericht, in dem es hieß, die AfD habe „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen“ beziehungsweise von „30 bis 40“ Prozent aller AfD-Mitglieder. Die Partei verlangte eine Änderung des Berichts durch das Bundesinnenministerium und wandte sich mit einem Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht. Dieser wurde jedoch vor gut einem Jahr zurückgewiesen.

Gericht: AfD-Bewertung war zulässig

Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim OVG ein. Der 1. Senat des Gerichts wies diese mit Beschluss zurück. Er hielt die Angaben im Verfassungsschutzbericht „sowohl in Bezug auf das Vorliegen hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte für ein bei der AfD bestehendes Extremismuspotenzial als auch in Bezug auf die Quantifizierung dieses Potenzials“ für zulässig. „Auch verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben“ stünden der Veröffentlichung durch das Bundesinnenministerium nicht im Wege, teilte das OVG weiter mit.