Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, bestimmte Aussagen aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2022 streichen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies laut Mitteilung die Beschwerde der Partei gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zurück. Die kritisierten Aussagen im Verfassungsschutzbericht hielten „einer Überprüfung stand“, befand das Gericht.
