Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, bestimmte Aussagen aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2022 streichen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies laut Mitteilung die Beschwerde der Partei gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zurück. Die kritisierten Aussagen im Verfassungsschutzbericht hielten „einer Überprüfung stand“, befand das Gericht.
Verfassungsbeschluss ist unanfechtbar
In dem Rechtsstreit ging es um einen Passus im Verfassungsschutzbericht, in dem es hieß, die AfD habe „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen“ beziehungsweise von „30 bis 40“ Prozent aller AfD-Mitglieder. Die Partei verlangte eine Änderung des Berichts durch das Bundesinnenministerium und wandte sich mit einem Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht. Dieser wurde jedoch vor gut einem Jahr zurückgewiesen.