Der AfD-Landtagsabgeordnete Ulrich Siegmund ist vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit einer Klage gegen einen Ordnungsruf gescheitert. Das Gericht in Dessau-Roßlau urteilte am Dienstag, die Maßnahme sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Rederecht eines Abgeordneten finde dort seine Grenzen, wo Ordnung, Würde und Ansehen des Parlaments beeinträchtigt seien. Dies sei hier der Fall gewesen (AZ: LVG 20/23).
In dem Organstreitverfahren ging es um eine Landtagsdebatte am 30. Juni vergangenen Jahres. Parlamentspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) hatte damals den Ordnungsruf verhängt, nachdem bei Siegmunds Redebeitrag unter den Abgeordneten Unruhe entstanden war. Der AfD-Politiker wollte erreichen, dass die Maßnahme aufgehoben wird. Er sah sich nach eigenen Angaben in seiner parlamentarischen Redefreiheit beeinträchtigt.
Siegmund hatte in seiner Rede auf Vorwürfe der scheidenden Linken-Abgeordneten Christina Buchheim reagiert. Diese hatte zuvor in ihrer Abschiedsrede einen Parlamentarischen Abend des Landtags im Juni 2018, bei dem sie durch Politiker der AfD „diskreditiert“ worden sei, als „Tiefschlag“ in ihrem Leben bezeichnet. Siegmund erwiderte daraufhin in seiner Rede, Buchheim sei an dem Abend „geistig nicht mehr zurechnungsfähig“ gewesen und habe ihn „im Suff“ als Nazi bezeichnet.
Dem Co-Vorsitzenden der AfD-Fraktion sei es hier nicht mehr um eine Äußerung in der Sache gegangen, sondern um eine persönliche Herabwürdigung seiner Vorrednerin, sagte Gerichtspräsident Uwe Wegehaupt. Daher sei die Maßnahme verhältnismäßig.