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AfD-Parteitag: Essen fordert Selbstverpflichtung gegen Nazi-Parolen

Die Stadt Essen fordert die AfD auf, für ihren Ende Juni geplanten Bundesparteitag in der Grugahalle eine Selbstverpflichtung abzugeben. Die Verwendung und Verbreitung von rechtsextremen, strafbaren Äußerungen solle verhindert werden, heißt es in einer Vorlage, die der Stadtrat am Mittwoch in Essen angenommen hat. 71 von 80 gültigen, abgegebenen Stimmen sprachen sich dafür aus. Sollte die Erklärung nicht bis zum 4. Juni abgeschlossen werden, werde der Mietvertrag zwischen der AfD und der Messe Essen fristlos gekündigt, hieß es. Man wolle der Partei keine Plattform für Straftaten bieten.

Der 15. Bundesparteitag der in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei ist vom 28. bis 30. Juni in der Grugahalle geplant.

Die Stadt verwies etwa auf die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“. Sie fordert von der AfD eine schriftliche, strafbewehrte Selbstverpflichtung, dass solche strafbaren Äußerungen auf dem Parteitag in Essen verhindert und mögliche Verstöße „unverzüglich und wirksam“ unterbunden werden. Bei Verstößen drohe eine Strafe von bis zu 500.000 Euro.

Seit Vertragsschluss im Januar sei „mit zunehmender Deutlichkeit eine fortschreitende Radikalisierung wesentlicher Teile der AfD zu beobachten“, erklärte die Stadt. Es sei eine gehäufte Begehung von Äußerungsdelikten, besonders durch die Verbreitung und Verwendung der verbotenen SA-Kampflosung zu beobachten. Angestoßen worden sei diese Entwicklung vor allem durch den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke. Er wurde Mitte Mai wegen der Verwendung der Parole 2021 bei einer Kundgebung im sachsen-anhaltischen Merseburg zu einer Geldstrafe verurteilt.

„Diese und ähnliche Äußerungsdelikte treffen zusammen mit den in der jüngsten Zeit bekannt gewordenen ausländerfeindlichen Bestrebungen in der AfD“, erklärte die Stadt. Es gebe gewichtige Anhaltspunkte für Bestrebungen in der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.“

Grundsätzlich hätten Parteien das Recht, kommunale Einrichtungen wie die Grugahalle zu nutzen, betonte die Stadt. Doch in der Rechtsprechung sei anerkannt, dass ein Anspruch darauf nicht besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es dabei zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten kommen könnte. Solche Anhaltspunkte sehe die Stadt mit Blick auf den AfD-Bundesparteitag. Zu dem Ergebnis komme auch ein Gutachten des Soziologen und Publizisten Andreas Kemper.