Die Stadt Essen fordert die AfD auf, für ihren Ende Juni geplanten Bundesparteitag in der Grugahalle eine Selbstverpflichtung abzugeben. Die Verwendung und Verbreitung von rechtsextremen, strafbaren Äußerungen solle verhindert werden, heißt es in einer Vorlage, die der Stadtrat am Mittwoch mit 71 von insgesamt 80 gültigen abgegebenen Stimmen annahm. Sollte die Erklärung nicht bis zum 4. Juni abgeschlossen werden, werde der Mietvertrag zwischen der AfD und der Messe Essen fristlos gekündigt, hieß es. Man wolle der Partei keine Plattform für Straftaten bieten.
Der 15. Bundesparteitag der in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei ist vom 28. bis 30. Juni in der Grugahalle geplant. Seit Vertragsschluss im Januar sei „mit zunehmender Deutlichkeit eine fortschreitende Radikalisierung wesentlicher Teile der AfD zu beobachten“, erklärte die Stadt. Sie fordert von der AfD eine schriftliche, strafbewehrte Selbstverpflichtung, strafbare Äußerungen auf dem Parteitag zu verhindern und mögliche Verstöße „unverzüglich und wirksam“ zu unterbinden. Bei Verstößen drohe eine Strafe von bis zu 500.000 Euro.
Hintergrund ist die Verwendung der verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“. Es sei eine gehäufte Begehung von Äußerungsdelikten, unter anderem durch die Verwendung der verbotenen SA-Kampflosung, zu beobachten. Angestoßen worden sei diese Entwicklung vor allem durch den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke. Er wurde Mitte Mai wegen der Verwendung der Parole 2021 bei einer Kundgebung im sachsen-anhaltischen Merseburg zu einer Geldstrafe verurteilt.
„Diese und ähnliche Äußerungsdelikte treffen zusammen mit den in der jüngsten Zeit bekannt gewordenen ausländerfeindlichen Bestrebungen in der AfD“, erklärte die Stadt. Es gebe gewichtige Anhaltspunkte für Bestrebungen in der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“.
Grundsätzlich hätten Parteien das Recht, kommunale Einrichtungen wie die Grugahalle zu nutzen, betonte die Stadt. Doch laut anerkannter Rechtsprechung bestehe kein Anspruch, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es dabei zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten kommen könnte. Solche Anhaltspunkte sehe die Stadt beim AfD-Parteitag.