Die Ärzte in Deutschland sprechen sich für veränderte Vorgaben beim Thema Abtreibung aus. Zugleich will der Ärztetag ungeborene Kinder weiter schützen.
Der Deutsche Ärztetag hat sich für eine Reform der Abtreibungsregelung ausgesprochen. Der Schwangerschaftsabbruch sollte außerhalb des Strafrechts geregelt werden, forderte das Ärzteparlament am Freitag in Leipzig. Zugleich sollte die Beratungspflicht beibehalten werden. Gerade in ihr liege die Chance, auch das werdende Leben zu schützen. Zudem ermögliche ein gutes Beratungs- und Versorgungsangebot, dass die Situation der ungewollt Schwangeren nicht vom Termindruck bestimmt werde.
“Wenn eine Handlung im Strafrecht verortet ist, erzielt das allein eine Wirkung: Sie wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen”, heißt es in dem Antrag, dem 211 von 236 Delegierten zustimmten. “Die Entkriminalisierung beseitigt Stigmata und entlastet Schwangere und Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie kann so zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Schwangeren führen.”
Der Ärztetag forderte zugleich, dass die betroffenen Frauen eine Wahl zwischen unterschiedlichen Methoden hätten. Deshalb müssten Angebote sowohl zum operativen als auch zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in allen Regionen Deutschlands in erreichbarer Entfernung zur Verfügung stehen.
Das Ärzteparlament betonte, dass es weiterhin eine persönliche Gewissensentscheidung bleiben müsse, ob Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wer sich dazu entschließe, müsse wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen geschützt werden. Es dürfe aber auch kein Arzt und keine Ärztin zur Durchführung dieses Eingriffs verpflichtet werden – ausgenommen dann, wenn die Schwangerschaft das Leben der werdenden Mutter gefährde.
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Zahlreiche Abgeordnete verschiedener Parteien hatten kurz vor der Auflösung des Bundestags versucht, einen Gesetzentwurf durchzubringen, der Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herausnehmen wollte. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Das Vorhaben scheiterte wegen des Endes der Ampelkoalition. Katholische Bischöfe und Verbände warnen davor, die geltende Regelung aufs Neue zur Debatte zu stellen.