In der Debatte um eine Streichung der Homöopathie als Kassenleistung hat der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, einen Zusatzbeitrag vorgeschlagen. So könnten sich Kassenpatientinnen und -patienten, die eine homöopathische Behandlung wünschten, den Zugang sichern, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Januar angekündigt, die Streichung als Kassenleistung umsetzen zu wollen. Seinen Schätzungen zufolge würden die Kassen so 20 bis 50 Millionen Euro ihrer Gesamtausgaben von knapp 300 Millionen Euro sparen.
„Ich wende Homöopathie nicht an, es gibt auch keine wissenschaftliche Evidenz, dass sie wirkt“, sagte Reinhardt, der Facharzt für Allgemeinmedizin ist. „Daher ist es nachvollziehbar, dass sie nicht aus den Beitragsmitteln der Krankenkassen bezahlt werden soll.“
In der Homöopathie werden extrem verdünnte Stoffe in Form von Kügelchen (Globuli) oder Tropfen verabreicht. Die Lehre des Homöopathie-Begründers Samuel Hahnemann (1755-1843) geht davon aus, dass damit die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden. Die Homöopathie steht seit ihren Anfängen der Schulmedizin kritisch gegenüber.
Der Ärztepräsident betonte, dass Ärztinnen und Ärzte immer erste Ansprechpartner für Menschen sein sollten, die Homöopathie nutzen wollten. Denn Patientinnen und Patienten könnten schwerwiegende Grunderkrankungen haben. „Nur Ärztinnen und Ärzte verfügen über die erforderlichen Kompetenzen, die Grenzen alternativmedizinischer Verfahren zu erkennen und die angezeigten schulmedizinischen Maßnahmen einzuleiten“, betonte Reinhardt. „Ich habe deshalb meine Zweifel, ob es klug ist, die Homöopathie überall aus ärztlichem Tun herauszunehmen.“