Rentner sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen können. Wäre diese “Aktivrente” auch ein Mittel gegen einen zunehmenden Ärztemangel?
Gegen einen zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen fordert Ärztepräsident Klaus Reinhardt die steuerfreie “Aktivrente” auch für Ärzte. “Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzentwurf selbstständige Ärztinnen und Ärzte ausklammert”, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
“Wer den drohenden Versorgungsengpass im Gesundheitswesen ernsthaft verhindern will, darf auf den Beitrag auch der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht verzichten”, mahnte Reinhardt. Das gelte gerade angesichts des wachsenden Ärztemangels und der bevorstehenden Ruhestandswelle unter Ärztinnen und Ärzten.
Schon heute seien fast 30 Prozent aller Fachärztinnen und Fachärzte über 60. In der Allgemeinmedizin liege der Anteil sogar bei über 40 Prozent, während zugleich mehr als 5.000 Hausarztsitze unbesetzt seien. Umfragen zufolge wolle ein Viertel der befragten Hausärztinnen und Hausärzte die Tätigkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre beenden. “Die nachfolgende Generation wird diese Abgänge nicht ausgleichen können”, warnte Reinhardt.
Viele Ärztinnen und Ärzte seien aber bereit, auch im Ruhestandsalter zumindest in Teilzeit ärztlich tätig zu bleiben, ergänzte er: “Wir schätzen dieses Potenzial auf rund 20.000 zusätzliche Vollzeitstellen.” Umfragen hätten ergeben, dass sich 60 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte mit Ruhestandsplänen vorstellen könnten, unter bestimmten Rahmenbedingungen länger berufstätig zu bleiben. Dazu zählten weniger Bürokratie sowie kürzere und flexiblere Arbeitszeiten.
“Steuerfreibeträge, wie sie das Aktivrentengesetz nun ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vorsieht, können wichtige Anreize setzen”, fügte der Ärztepräsident hinzu.
Rentner sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen können. Ein entsprechendes Gesetz brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg. Laut Entwurf soll die sogenannte Aktivrente bereits zu Jahresbeginn 2026 in Kraft treten. Im parlamentarischen Verfahren muss der Bundestag noch darüber entscheiden.