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Ärztekammer: Folgen der Krankenhausreform nicht absehbar

Die Ärztekammer Niedersachsen fürchtet angesichts der auf Bundesebene geplanten Krankenhausreform mehr Bürokratie in den Kliniken und weniger Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte. Dies gelte insbesondere im Flächenland Niedersachsen, teilte die Kammer am Mittwoch in Hannover mit. Grundsätzlich seien die Auswirkungen der Krankenhausreform nicht absehbar.

Zukünftig sollen sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer von 65 Leistungsgruppen zugewiesen werden. Zudem erhalten Kliniken eine Bezahlung dafür, dass sie Leistungen vorhalten. Die Einführung der Leistungsgruppen und die geplante Vorhaltefinanzierung als Basis für die landeseigene Krankenhausplanung brächten sowohl Chancen als auch Risiken mit sich, sagte Kammerpräsidentin Martina Wenker.

Die Konsequenzen für die ärztliche Weiterbildung, die sich aus der Einführung der 65 Leistungsgruppen ergeben, seien aus Sicht der Ärztekammer aktuell nicht absehbar. Es sei zu befürchten, dass die Weiterbildung sich zukünftig vor allem auf größere Krankenhäuser in städtischen Gebieten konzentriere. Dies verschärfte den schon erheblichen Mangel an ärztlichem Nachwuchs weiter.

Die Ärztekammer sieht eine Gefahr in der Ausweitung von administrativen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Diese erschwere die konkrete Planung und Aufrechterhaltung stationärer Versorgungsangebote. Der Gesetzentwurf werde zudem die Dokumentationspflichten weiter erhöhen, hieß es. Dies stehe im Gegensatz zu der Ankündigung, die Gesundheitsversorgung von unnötiger Bürokratie zu befreien.

Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Erbringung von haus- und fachärztlichen Leistungen in Krankenhäusern sieht die Kammer kritisch: „Eine enge Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen zur Sicherung der Versorgung von Patientinnen und Patienten ist grundsätzlich absolut begrüßenswert“, sagte Wenker. Dies dürfe aber nicht, so wie aktuell vorgesehen, unter ungleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschehen.

Die Ende dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung stehende Reform sieht weitreichende Änderungen für die Krankenhausstrukturen vor. Kern der Reform ist ein neues Finanzierungsmodell und mehr Spezialisierung. Die Einführung der Vorhaltefinanzierung steht im Zusammenhang mit der Beendigung des Fallpauschalen-Systems.