Auf dem Adelsberg im Iphöfer Ortsteil Hellmitzheim gibt es viele Streuobstwiesen und im Winter war er bislang ein bei Schlittenfahrern beliebter Rodelhang – doch damit ist nun Schluss. Das Bergamt Nordbayern an der Regierung von Oberfranken hat dort mit sofortiger Wirkung ein Betretungs- und Befahrungsverbot zur Gefahrenabwehr erlassen. Grund ist das ehemalige Gipsbergwerk „Am Adelsberg“, das von 1885 bis 1957 zur Gewinnung von Gips unter Tage betrieben wurde, wie die Regierung am Freitag in Bayreuth mitteilte. Kürzlich wurden mit neuen Messmethoden gefährlich große Hohlräume entdeckt.
Im Bereich des früheren Gipsbergwerks bestehe ein „erhöhtes Risiko für Tagesbrüche“, die lebensgefährlich sein können. Wegen des nun erlassenen Verbots sei ab sofort und ganzjährig das Betreten und Befahren des Adelsbergs im Gebiet von Hellmitzheim (Kreis Kitzingen) untersagt. Der Gefahrenbereich umfasse das Plateau des Adelsbergs im Bereich der Streuobstwiesen sowie brachliegender Flächen. Bebaute Flächen seien nicht betroffen. Vor Ort weisen Warnhinweisschilder auf den Gefahrenbereich hin. Für die Grundstückseigentümer gibt es Ausnahmeregelungen, damit sie zum Beispiel ihre Streuobstwiesen weiter bewirtschaften können.
Eine Verfüllung der ehemaligen Bergbaustollen ist der Behörde zufolge „nicht möglich“ – oder sie wäre wegen „der großflächigen Ausdehnung mit unzumutbar hohen Kosten verbunden“. Daher könne nur ein allgemeines, sofortiges Betretungs- und Befahrungsverbot die Sicherheit aller gewährleisten. Bereits im Juni 2022 habe das Bergamt die betroffenen Grundstückseigentümer in Hellmitzheim über die geplanten Lasermessungen informiert, Ende November 2023 wurden die Anwohner bei einer Veranstaltung informiert. Das Bergamt werde die Gefahrensituation weiter überwachen und regelmäßige Überprüfungen vornehmen, hieß es. (00/4103/15.12.2023)