Die für Bayern zuständige Bundespolizeidirektion in München hat für acht bayerische Bahnhöfe und zwei S-Bahnhaltepunkte ein zeitlich befristetes Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Das Verbot gilt zwischen dem 28. November (6 Uhr) und 4. Januar (0 Uhr) und soll die „Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs“ in dieser Zeit erhöhen, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Unter das Verbot fallen unter anderem gefährliche Werkzeuge, Messer aller Art sowie auch Schuss- und Stichwaffen.
Das Mitführverbot gilt für die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie für den Ostbahnhof und den Bahnhof Pasing in München. Außerdem betroffen von dem Verbot sind die beiden S-Bahnhöfe Karlsplatz (Stachus) und der Marienplatz in der bayerischen Landeshauptstadt. Die Bundespolizei überwache die Einhaltung des Verbotes, bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Unabhängig von dem temporären Mitführverbot weist die Bundespolizei darauf hin, dass das „Führen von Waffen in der Öffentlichkeit“ waffenrechtlichen Bestimmungen unterliege und gegebenenfalls verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Auch nur zur Selbstverteidigung gedachte Waffen böten lediglich eine trügerische Sicherheit, weil sie oft die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zur Eskalation beitragen und damit schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. (3732/26.11.2025)