Das Landgericht München I hat insgesamt fünf Beschwerden von Journalisten gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München als unbegründet verworfen. Gegenstand der Beschwerden war die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Überwachung eines Pressetelefons von Klimaschützern, wie ein Pressesprecher des Oberlandesgerichts München am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mitteilte. Die Entscheidung fiel bereits am 29. Juli (AZ: 2 Qs 33/23).
Zur Begründung hieß es, die Anordnung der Telefonüberwachung sei rechtmäßig, da die gesetzlichen Voraussetzungen vorgelegen hätten. Die Anordnung sei auch unter Berücksichtigung der möglichen Betroffenheit von Medienvertretern verhältnismäßig. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Herbst 2022 im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ nach einem Beschluss des Amtsgerichts München über mehrere Monate unter anderem das Pressetelefon der Klima-Protestbewegung „Letzte Generation“ abgehört. Nach Darstellung des Gerichts bestehe der erforderliche Verdacht, dass die „Letzte Generation“ die Voraussetzungen einer „kriminellen Vereinigung“ erfülle.
Mehrere Journalisten hatten gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und „Reporter ohne Grenzen“ beim Amtsgericht beantragt, die Rechtmäßigkeit der Überwachung der „Letzten Generation“ zu prüfen. Sie wollten feststellen lassen, dass die Überwachung von Gesprächen mit Journalisten nicht verhältnismäßig gewesen sei. Das Amtsgericht erkannte die Abhörmaßnahmen beim Pressetelefon jedoch als rechtmäßig an: Der Eingriff in die Pressefreiheit sei ausreichend begründet gewesen. Gegen diesen Beschluss legte die GFF und „Reporter ohne Grenzen“ Beschwerde beim Landgericht München ein.
Die GFF und „Reporter ohne Grenzen“ kritisierten die Entscheidung des Landgerichts am Mittwoch. Aus Sicht der beiden Organisationen verstieß diese Maßnahme gegen die zentralen Grundrechte der Pressefreiheit und des Fernmeldegeheimnisses. Die GFF und „Reporter ohne Grenzen“ kündigten an, rechtliche Schritte zu prüfen.