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Ab Januar bekommt jeder eine elektronische Patientenakte

Mit einer Kampagne will das Bundesgesundheitsministerium über die elektronische Patientenakte informieren, die ab Januar Standard im Gesundheitswesen werden soll. Doch es gibt auch Widerspruchsrechte.

Ab Januar erhält jeder Bürger, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, eine elektronische Patientenakte (ePA) – außer er widerspricht ausdrücklich. Am Montag starten das Bundesgesundheitsministerium und Vertreter des Gesundheitswesens deshalb eine Informationskampagne zur “ePA für alle”.

Schon seit Januar 2021 konnte jeder Versicherte eine elektronische Patientenakte bei seiner Krankenversicherung beantragen. Das taten allerdings nur wenige Prozent der Betroffenen. Ab Mitte Januar 2025 werden Versicherte in ausgewählten Modellregionen ihre elektronische Patientenakte automatisch erhalten. Mitte Februar soll die ePA dann im ganzen Bundesgebiet verfügbar sein. Die Akte wird über eine App aufgerufen, die die Krankenkasse zur Verfügung stellt.

Ziel der ePA ist es, wichtige Informationen zur Gesundheit des Patienten – etwa Blutgruppe, Impfstatus oder Vorerkrankungen – digital zu speichern, damit sich Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell einen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten verschaffen können. Auch sollen durch die Patientenakte Doppeluntersuchungen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen vermieden werden. Mit der Speicherung sollen Behandlungen effektiver, schneller, unbürokratischer und damit auch kostengünstiger gemacht werden. Dass Krankenberichte oder Röntgenbilder von Kliniken zu Arztpraxen gefaxt oder per Post geschickt werden müssen, soll der Vergangenheit angehören.

Künftig sollen Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen die Akte mit medizinischen Daten der Patienten befüllen können. Sie dürfen nur von Personen abgerufen werden können, die über einen Heilberufeausweis verfügen – also Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen. Langfristig sollen auch persönlich erhobene Fitnessdaten eingespeist werden können.

Die Patientinnen und Patienten haben Zugriff auf die Akte und sollen selbst entscheiden können, welcher Arzt Einblick in welche Informationen haben soll. So können etwa Berichte über psychische Erkrankungen, Abtreibung oder Aids gesperrt werden.

Patientinnen und Patienten sollen der Einrichtung der Patientenakte ausdrücklich widersprechen können. Kritiker befürchten nämlich, dass es zu Datenlecks und Cyberangriffen kommen und sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände kommen könnten. Zudem sollen Datensätze aus der elektronischen Patientenakte künftig in verschlüsselter Form für ausgewählte Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden können. Dieser Nutzung kann allerdings auch im Rahmen der ePA ausdrücklich widersprochen werden.