750. Geburtstag: Stadtarchiv zeigt originales Augsburger Stadtrecht

Ab kommenden Montag (2. Februar) wird für wenige Tage das Originaldokument des Augsburger Stadtrechts von 1276 gezeigt. Anlass ist der 750. Geburtstag des Augsburger Stadtrechts in diesem Jahr, wie die Stadt mitteilte. Es sei eines der frühesten schriftlich festgehaltenen Rechtsdokumente der Stadt und habe über Jahrhunderte die zentralen Angelegenheiten des städtischen Lebens geregelt. Die Ausstellung „750 Jahre Stadtrecht. Ein Rechts- und Sprachdenkmal kommunaler Autonomie“ im Augsburger Stadtarchiv dauert von 2. bis 13. Februar. Zu sehen sind neben dem wertvollen Originaldokument auch spätere Abschriften. Die Ausstellung findet in Kooperation mit dem Staatsarchiv Augsburg statt.

Geregelt wurden im Augsburger Stadtrecht Rechte und Pflichten der Bürger, das Verhältnis von Bischof, Rat und Bürgerschaft, Handels- und Gewerberechte sowie Straf- und Verfahrensstrukturen. Die Rechtsvorschriften sind in deutscher Sprache abgefasst und sind daher auch ein frühes mittelalterliches Sprachzeugnis. Vorläufer des Dokuments war laut dem Historischen Lexikon Bayerns das Augsburger Stadtrecht von 1156, in dem noch der Bischof Stadtherr war. Das Stadtrecht von 1276 wird daher auch als Emanzipation der Bürgerschaft von der Kirche gesehen. Das Augsburger Stadtrecht wurde vom damaligen römisch-deutschen König Rudolf von Habsburg urkundlich genehmigt. (0292/30.01.2026)

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