Assistenzhunde sind mehr als nur tierische Begleiter: Sie schenken Menschen mit Behinderungen mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität. Seit März 2023 wurden in Bayern insgesamt 270 Assistenzhunde anerkannt, wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) am Donnerstag in Bayreuth mitteilte. Im Freistaat sorgt die Landesbehörde ZBFS dafür, dass Menschen mit Behinderungen einen Assistenzhund an ihrer Seite haben können. Dies gelte auch beim Betreten von öffentlichen Gebäuden, wo andere Tiere zumeist draußen bleiben müssen, schrieb das ZBFS anlässlich des Welttags des Hundes am Freitag.
Seit 1. März 2023 regelt die bundesweite Assistenzhundeverordnung die Anerkennung und die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden. Zudem müssen seither alle Assistenzhunde einheitlich gekennzeichnet sein, und Mensch und Hund brauchen einen gemeinsamen Ausweis.
„Ob Blindenführhund, Signal- oder Mobilitätsassistenzhund – diese speziell ausgebildeten Tiere leisten Tag für Tag Erstaunliches und unterstützen Menschen mit Einschränkungen dabei, den Alltag zu bewältigen“, sagte ZBFS-Präsident Norbert Kollmer laut Mitteilung. Im Sinne der Inklusion dürfe Menschen mit Behinderungen wegen der Begleitung eines Assistenzhunds der Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht verweigert werden. Dies regle das Behindertengleichstellungsgesetz, das durch die Assistenzhundeverordnung ergänzt wird. (3136/09.10.2025)