Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre Zusammenarbeit im Bereich der Luftrettung durch einen gemeinsamen Staatsvertrag vertieft. Durch diesen Vertrag könnten beide Länder bei Bedarf flexibel und unbürokratisch auf die Luftrettungsressourcen des Nachbarlandes zugreifen, teilten die Hamburger Innenbehörde und das Kieler Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. „Damit im Notfall überall schnell und professionell geholfen werden kann, setzen wir auf eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit unserem nördlichen Nachbarn. Gerade an Orten, die für Rettungsfahrzeuge nur schwer erreichbar sind, kann der Einsatz eines Rettungshubschraubers lebensrettend sein“, erklärte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staatsvertrag solle vor allem eine schnellere Zuführung von ärztlichem Personal und schonende Transporte von Patientinnen und Patienten ermöglichen.
Bereits seit Längerem kooperieren Hamburg und Schleswig-Holstein in der Luftrettung. Vor allem im südöstlichen Teil Schleswig-Holsteins werde auf in Hamburg stationierte Rettungshubschrauber zurückgegriffen. Der Staatsvertrag schaffe nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten. „Dadurch wird die bereits bestehende Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Luftrettung erheblich vertieft und vereinfacht. Vor allem für die bestmögliche Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten mit Luftrettungsmitteln in den grenznahen Regionen im südlichen Schleswig-Holstein ist diese erweiterte Kooperation von hoher Bedeutung“, erklärte Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin des Landes Schleswig-Holstein (CDU).