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Zu wenig Unterschriften für Volksbegehren “Hamburg Werbefrei”

Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ hat nicht gereicht: Insgesamt sind in den vergangenen drei Wochen 50.796 Unterschriften zusammengekommen, damit ist das erforderliche Quorum von fünf Prozent der Wahlberechtigten (65.652 Unterschriften) nicht erreicht worden, wie die Initiative am Mittwoch mitteilte. Vertrauensleute hätten die Unterschriften-Ordner heute dem Landeswahlleiter übergeben. Ziel des Volksbegehrens ist ein Gesetz, das die Außenwerbung reduziert und digitale, bewegte sowie sehr große Werbeanlagen verbietet. Obwohl es nicht zum gewünschten Volksentscheid kommen werde, zeigte sich die Initiative „nicht unzufrieden“ und kündigte eine Klage vor dem Hamburger Verfassungsgericht an.

„Das Volksbegehren wird ein juristisches Nachspiel haben“, sagte Fadi El-Ghazi, Anwalt von „Hamburg Werbefrei“. Nach Feststellung des amtlichen Ergebnisses werde beim Hamburgischen Verfassungsgericht ein Antrag zur Überprüfung des Volksbegehrens durch den Senat gestellt. Es gehe insbesondere um die Frage der angemessenen Information der Bevölkerung, des Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot durch Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und der Zulässigkeit der Gegenkampagne des Fachverbandes Außenwerbung (FAW) auf den Werbeanlagen auf Staatsgrund. El-Ghazi: „Sollte das Verfassungsgericht der Argumentation der Volksinitiative folgen, könnte es das Zustandekommen des Volksbegehrens feststellen.“

Parallel zur Unterschriftensammlung vom 23. April bis 13. Mai hatte der FAW bereits seit 20. März die Gegenkampagne „Mehr als Werbung, Außenwerbung macht’s möglich“ ausgespielt. Ein Versuch der Initiative, diese per einstweiliger Verfügung zu stoppen, war laut früherer Mitteilung vor dem Hamburger Verfassungsgericht gescheitert.