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Zentralstelle Terrorismusverfolgung: Schwerpunkt Islamismus

Im Rahmen der Strafverfolgung von Fällen mit Terrorismusbezug sieht der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) einen Schwerpunkt auf religiös-fundamentalistisch motivierten Terrorismus mit Nähe zum sogenannten Islamischen Staat. Bei der Vorstellung der aktuellen Arbeit der ZenTer, der Zentralstelle Terrorismusverfolgung in NRW, am Montag in Düsseldorf verwies auch der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Caspers auf umfangreiche Ermittlungen mit Auslandsbezug.

Betroffen seien allerdings nicht nur religiös-fundamentalistische Gruppen wie der IS, die HTS, Hamas, Hisbollah und Al-Shabab, erklärte Caspers. Auch marxistisch-leninistische Gruppierungen wie die DHKP-C und die PKK beschäftigten die ZenTer NRW. Außerdem ermittelte ZenTer NRW auch zur „Kaiserreichsgruppe“ in Deutschland, die die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel gehabt habe.

In Nordrhein-Westfalen hat die Zentralstelle Terrorismusverfolgung im zurückliegenden Jahr den Angaben nach über 685 Verfahren gegen Terrorverdächtige abgeschlossen. Insgesamt wurden im selben Zeitraum, zwischen April 2024 und März dieses Jahres, auf Basis der ZenTer-Arbeit 32 Straftäter verurteilt.

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung, die als eigene Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelt ist, brachte im Berichtszeitraum April 2024 bis Ende März dieses Jahres zudem 100 neue Ermittlungsverfahren in Gang, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stehen. Von 160 Abschlussentscheidungen in diesem Verfahrensbereich seien 107 als Einstellung erfolgt. Diese Vielzahl der eingestellten Verfahren resultiere im Wesentlichen aus dem Bereich der Terrorismusfinanzierung beziehungsweise aus der Überprüfung von gemeldeten Geldtransaktionen, erläuterte Caspers. Oftmals sei ein Nachweis, dass die transferierten Gelder einem terroristischen Zweck dienten, nicht möglich.

Weitere 19 neue Verfahren wurden im zurückliegenden Jahr in Gang gesetzt, die im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung im Ausland stehen. 31 Verfahren in diesem Bereich wurden im selben Zeitraum abgeschlossen. Oberstaatsanwalt Caspers verwies angesichts der Divergenz der Zahlen zwischen Neuverfahren und Abschlüssen darauf, dass unter die abgeschlossenen Verfahren auch solche aus länger zurückliegender Beauftragungszeit mit mehreren Beschuldigten fallen, die aber bei Eingang und Abschluss unterschiedlich gezählt würden.

Zudem erstreckt sich die Zuständigkeit der Zentralstelle in NRW auf sämtliche Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Gefährder, unabhängig von der Art des Tatvorwurfs. 138 solcher Verfahren wurden abgeschlossen. Davon erfolgten in 21 Verfahren Anklagen und Strafbefehle mit 23 Verurteilungen. Im selben Zeitraum wurde gegen 194 Gefährder in allen Deliktbereichen ein Verfahren neu eingeleitet.

Justizminister Limbach und Oberstaatsanwalt Caspers erinnerten beispielhaft an die Verurteilung eines Erwachsenen durch das Landgericht Duisburg im März zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen der Verabredung zu Mord und Totschlag. Der Mann hatte geplant, mit einem Lkw in die Menge einer Solidaritätsveranstaltung für Israel fahren zu wollen. Sie verwiesen auch auf die Verurteilung eines Jugendlichen im Alter von 15 Jahren aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis im Juni 2024 durch das Landgericht Köln, der auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen einen Anschlag in Anlehnung an die Ideologie des IS begehen wollte.